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Die Natur Dithmarschens
liegt uns am Herzen

Flächensicherung

In unseren vielfältigen Projekten wollen wir Dithmarschen ein Stück Natur zurück geben. Eine solche Entwicklung ist allerdings nur möglich, wenn man Zugriff auf Flächen hat. Dies muss nicht immer nur durch Ankauf geschehen. Folgende Formen der Flächensicherung werden durch uns angeboten:

Gestattung

Besonders für unser Projekt » Trittsteine und Korridore benötigen wir Flächen und Flurstücke. Durch einen Gestattungsvertrag wird festgelegt was auf der Fläche passieren wird. Nach einer gemeinsamen Begehung der Fläche mit dem Eigentümer und Prüfung, wird entschieden was auf der Fläche umgesetzt werden kann. Beispielsweise können Gewässer angelegt oder Knicks aufgesetzt werden. Dies richtet sich immer nach Standort, den jeweiligen dort vorkommenden Arten und natürlich nach dem Willen des Eigentümers. Der Eigentümer muss für die Maßnahme nichts zahlen – er stellt seine Fläche dafür zur Verfügung.

Duldung

Es gibt ganz besonders naturschutzfachlich wertvolle Flächen in Dithmarschen. Auf diese haben wir ein Augenmerk. Dazu zählen beispielsweise kleine Moore. Wenn nun durch eine groß angelegte Vernässungsmaßnahme die Flächen nasser werden bzw. sich in ihrem Gesamtzustand ändern, kann dem Eigentümer eine Entschädigung ausgezahlt werden. Natürlich ist die Duldung freiwillig und nur bei Zustimmung aller betroffenen Parteien kann eine Vernässung stattfinden. Die Entschädigung ist einmalig und wird nur nach Zustimmung aller Anrainer ausgezahlt. In den meisten Fällen kommen wir auf Sie zu und erfragen eine Duldung für die Umsetzung eines bestimmten großflächigeren Projektes.

Langfristige Nutzungsänderung

Die Herausforderungen des Naturschutzes lassen sich nicht allein durch Flächenkauf lösen. Deshalb ist es von ebenso entscheidender Bedeutung, die Anliegen des Arten- und Naturschutzes in die Landnutzung zu integrieren. Privateigentümer können sich daher auch für eine langjährige Nutzungsänderung für den Naturschutz entschließen. Dafür erhalten sie eine Einmalzahlung die sich meist auf zweidrittel des Kaufpreises beläuft und eine Vertragsbindung von dreißig Jahren beinhaltet. Der Eigentümer verpflichtet sich für diesen Zeitraum, die Fläche nach den Vorgaben des Bündnis selber zu bewirtschaften oder durch Dritte bewirtschaften zu lassen. Die Dauerhaftigkeit und die naturschutzfachliche Aufwertung eines Projektes sind dabei entscheidend für die Finanzierung. Eine Beispielfläche ist die » Teichanlage Hollenborn.

Ankauf von Naturschutzflächen

Wir prüfen, ob eine Fläche für den Naturschutz aufwertbar ist oder in einer bestimmten Region als Tauschfläche dienen kann. Der jeweilige Flächenkäufer (das können Kreis, Gemeinde, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Deich- und Hauptsielverband und weitere sein) muss die Fläche dann dauerhaft dem Naturschutz zur Verfügung stellen. Gekauft werden vorzugsweise Flächen mit geringem oder keinem landwirtschaftlichen Ertragspotential, zum Beispiel in Mooren. Ertragsstarke Standorte werden nur in Betracht gezogen, wenn diese sich nach eingehender fachlicher Prüfung als wichtiger Trittstein eignen. Eine Finanzierung erfolgt je nach Fläche über den DiFo (Dithmarschen Fonds zur Bündelung der Ersatzgelder) oder den » Moorschutzfonds des Landes SH.

Wir beraten Sie gerne dazu!

 

Anprechpartner:

René Seifert
Telefon: 0481-680816
Mail: rseifert@buendnis-dithmarschen.de

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