4 2 Ackerlebensraum Kuden

Die Natur Dithmarschens
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Ackerlebensräume

Die extensive Ackernutzung fördert die Artenvielfalt in der Landschaft. Hierzu stehen den Flächenbewirtschafter unterschiedliche Programme zur Verfügung. Freiwillig werden gegen Entschädigungszahlungen wertvolle Lebensräume unter bestimmten Bewirtschaftungsbeschränkungen geschaffen.

Eine Ansaat vielfältiger Blühmischungen bereichert für viele Insekten und Vögel das Nahrungsangebot auf Ackerflächen. Über Winter finden Wildtiere wie z.B. Feldhasen und Rehe Schutz in diesen Flächen. Insbesondere auf besonders sandigen, sehr leichten Böden können durch Selbstbegrünung ohne Ansaat wertvolle Lebensräume entwickelt werden. Blumenbunte Ackerflächen bereichern zudem das Landschaftsbild und tragen zu einem positiven Image der Landwirtschaft bei.
Durch weite Reihenabstände im Getreide kann sich eine Untersaat erfolgreich etablieren und bietet Nahrung für Insekten. Eine zweijährige Nutzungspause von Ackersenken mit gezielter Begrünung bietet einen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten und verbessert den Nähr- und Schadstoffrückhalt. Je nach Bodenverhältnisse ergeben sich zudem Potenziale für den Klimaschutz.
Getreide, welches in Streifen nicht geerntet wird, bietet Wildtieren im Winter zusätzliche Nahrung und Rückzugsräume.
Eine weitere Möglichkeit zur extensiven Ackernutzung bietet die Kleinteiligkeit für Ökobetriebe. Durch kleinräumige Kulturvielfalt können Tiere zu jeder Zeit geeignete Lebensräume vorfinden.
Die Umwandlung von Acker- zu Grünland gehört zu den effektiven Klimaschutzmaßnahmen. Zudem haben artenreiche Grünlandflächen eine große Bedeutung für die Biodiversität.

Wenn Sie sich für die Teilnahme an eines der nachfolgenden Programme interessieren und Sie sich informieren möchten, welche Maßnahmen für Ihre Flächen in Frage kämen, können Sie gerne unsere kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.

4 2 2 Ackerlebensraum
Bluehstreifen, Getreidefeld, Stroh, Strohballen, Tiebensee, Dithmarschen, Blühwiese
Maßnahme Förderhöhe Vertragslaufzeit
Blühstreifen oder –flächen

a) Selbstbegrünung

b) Gezielte Begrünung

 

a) 970 €/ha u. Jahr

b) 1.010 €/ha u. Jahr

1 oder 2 Jahre
Weite-Reihe-Getreide

a) mit blühender Untersaat, keine Insektizide, Sperrzeitraum Herbizide vor Ausbringung Untersaat

b) mit blühender Untersaat, keine Düngung, keine PSM

c) ohne Untersaat, keine Düngung, keine PSM

 

a) 460 €/ha u. Jahr

b) 670 €/ha u. Jahr

c) 550 €/ha u. Jahr

1 Jahr
Ackersenken aus der Nutzung genommen

a) mit Selbstbegrünung

b) mit gezielter Begrünung

 

a) 970 €/ha u. Jahr

b) 1.010 €/ ha u. Jahr

2 Jahre
Getreide und ausgewählte weitere Marktfrüchte nicht ernten 600 €/ha u. Jahr 1 Jahr
Ackerlebensräume:

a) Selbstbegrünung

b) Gezielte Begrünung mit mehrmaliger Ansaat

c) Gezielte Begrünung mit einmaliger Ansaat (Regio-Saatgut)

 

a) 970 €/ha u. Jahr

b) 1.010 €/ha u. Jahr

c) 1.160 €/ha u. Jahr

5 Jahre
Kleinteiligkeit im Ackerbau 270 €/ha u. Jahr 5 Jahre
Rastplätze für wandernde Vogelarten 310 € – 450 €/ha u. Jahr 5 Jahre
Umwandlung von Acker in Grünland 2.010 € – 2.030 €/ha u. Jahr 5 Jahre (Verbot der Rückumwandlung in Ackerland für 25 Jahre)

Die ein- und zweijährigen Verträge werden bis zum 31.12. mit dem Bündnis Naturschutz in Dithmarschen abgeschlossen und beginnen am 01.01. des Folgejahres.

Die 5-jährigen Verträge werden mit der » Landgesellschaft Schleswig-Holstein abgeschlossen. Die Anträge müssen spätestens bis zum 30.06. über die Internetadresse https://elsa.schleswig-holstein.de gestellt werden, damit eine Bewilligung zum 01.01. des Folgejahres erfolgt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Ansprechpartnerinnen:

Dr. Inken Mauscherning
Telefon: 0481-680818
Mail: imauscherning@buendnis-dithmarschen.de

Nadine Braker
Telefon: 0481-680886
Mail: nbraker@buendnis-dithmarschen.de

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